Externer Datenschutzbeauftragter / eDSB
Wir verfügen über die Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten nach § 4f BDSG und können so die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) für Sie übernehmen.
Besonders unsere langjährige Erfahrungen im Bereich Netzwerk- / IT-Sicherheit sind dabei ein echter Mehrwert. So erfüllt die Berufung zum eDSB nicht nur die gesetzlichen Anforderungen aus dem BDSG und der EU-DSGVO, sondern Sie profitieren auch durch die Verbesserung des Sicherheitsniveaus generell.
Best Practice im Datenschutz
Beispiele für den sinnvollen und guten Einsatz von Maßnahmen zur sparsamen Verwendung von personenbezogenen Daten.